Finanzordnung


Finanzordnung des TSV/DJK Wiesentheid 1905 e.V.

gültig ab 01. 01. 2019

Die Finanzordnung steht natürlich auch als PDF-Dokument zum Download bereit.

Bei Eintritt in den TSV /DJK 1905 Wiesentheid hat jeder Bewerber laut Vereins­satzung eine Aufnahmegebühr, den Mitgliedsbeitrag und ggf. einen Abteilungs­beitrag sowie eventuelle Umlagen zu entrichten.

Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 5,00 €.
Zurzeit beträgt der Mitgliedsbeitrag für ein Jahr:

a) für Kinder bis 14 Jahre 42,00 €
b) für Jugendliche von 15 bis 18 Jahre 54,00 €
c) für Erwachsene (über 18 Jahre) 66,00 €

Für nachstehende Abteilungen werden zurzeit zusätzliche Abteilungsbeiträge wie folgt berechnet:

  1. Ballett: monatlich 2,50 € = 30,00 € jährlich
  2. Kampfsportarten (z. B. Judo) monatlich 2,50 € = 30,00 € jährlich
  3. Basketball monatlich 2,50 € = 30,00 € jährlich
  4. Tennis
    • Kinder bis 14 J. monatlich 1,00 € = 12,00 € jährlich
    • Jugendliche bis 18 J. monatlich 1,00 € = 12,00 € jährlich
    • Erwachsene (aktiv) monatlich 7,00 € = 84,00 € jährlich
    • Erwachsene (passiv) monatlich 1,00 € = 12,00 € jährlich
    •  
    • regelmäßige Umlage für aktive Mitglieder (14- 65 Jahre) zur Frühjahrs- und Herbstüberholung der Plätze:
    • entweder 5 Arbeitsstunden pro Jahr (gegen schriftlichen Nach­weis der Abteilungsleitung!) oder aber 70,00 €, die in zwei Raten abgebucht werden!

Nebengebühren (z. B. Prüfungsgebühren) werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei der Altersberechnung gelten die Richtlinien des BLSV.

Die Beiträge werden im Lastschriftverfahren eingezogen. Eine schriftliche Einzugsermäch­tigung – auf dem Aufnahmeantrag – ist Voraussetzung für die Aufnahme als Mitglied.

Bei Änderung der Kontonummer und/oder Bankverbindung (IBAN/BIC) ist eine neue aktualisierte Ein­zugsermächtigung dem Schatzmeister des Vereins unaufgefordert vorzulegen.

Auf schriftlichen Antrag kann der Vorstand eine Beitragsermäßigung gewähren bzw. den Beitrag erlassen.

Die pünktliche Zahlung des Beitrags ist Voraussetzung für die Teilnahme am Übungs- und Sportbetrieb des TSV/DJK Wiesentheid.

Bei volljährig werdenden Mitgliedern erfolgt der Beitragseinzug weiterhin vom bisherigen Konto, solange keine gegenteilige Weisung und keine neue Einzugsermächtigung vorliegen.

Beitragsfälligkeit:

AIle Beiträge sind bei Neuaufnahmen sofort fällig und werden vom Verein nach Eingang des Aufnahmeantrags eingezogen. Ansonsten werden die Beiträge jährlich im 1. Quartal jeden Jahres fällig und per Lastschrift eingezogen.

Die Selbstzahler (Ausnahmen!) sind verpflichtet, sofort nach Eingang des Überweisungs- Vordrucks den Beitrag (zuzüglich 5,00 € Bearbeitungsgebühr) zu überweisen.

Familienbeitrag:

Für Familien (Vater, Mutter, Kind(er)) besteht die Möglichkeit, einen Familienbeitrag zu beantragen.

Dieser Familienbeitrag beträgt zurzeit 132,00 € jährlich. Die Kinder scheiden mit dem Monat der Volljährigkeit automatisch aus dem Familienbeitrag aus, der Beitrag wird jedoch künftig vom bisherigen Konto als Erwachsenenbeitrag abgebucht, bis eine neue Einzugsermächtigung vorliegt.

Falls ein Kind oder Jugendlicher in einer der Abteilungen mit eigenem Abteilungsbeitrag sportlich aktiv ist, so fällt dieser Abteilungsbeitrag zusätzlich zum o. a. Familienbeitrag an und wird in einer Summe abgebucht.

Bei Ausscheiden aller Kinder aus dem Familienbeitrag ist von den Eltern die Auflösung des Familienbeitrags schriftlich beim Verein zu beantragen, spätestens bis 31.12. des laufenden Jahres, um am 01.01. des Folgejahres wirksam werden zu können – ansonsten wird der Familienbeitrag weiterhin dem Mitglied belastet.

Nebengebühren:

Bei jeder Rücklastschrift fallen – zusammen mit den Bankgebühren – insgesamt 10,00 € Ge­bühren an, die vom Mitglied zu zahlen sind.

Bei Beitragszahlung ohne Einzugsermächtigung (nur in Ausnahmefällen!) sind zu den o.a. Beiträgen gesondert 5,00 € zu zahlen. Bei Mahnungen fallen 5,00 € Gebühren pro Mahnung und Mitglied an.

Austritt aus dem Verein – Änderungen der Abteilungszugehörigkeit:

Jedes Mitglied, das aus dem Verein austreten will, muss seinen Austritt schriftlich erklären. Diese Erklärung ist immer an den 1. Vorsitzenden zu richten.

Um für das Folgejahr wirksam zu werden, muss die Austrittserklärung bis zum 30.11. des laufenden Jahres vorliegen. Eine später eingehende Austrittserklärung wird erst zum 01. 01. des Folgejahres wirksam, der Beitrag für das laufende Jahr muss vom Mitglied bezahlt wer­den. Die Austrittserklärung wird vom Verein nicht bestätigt.

Endsprechendes gilt für die Änderung der Zugehörigkeit zu einer Abteilung, für die ein Abteilungsbeitrag erhoben wurde.

Diese Finanzordnung wurde bei der a. o. Mitgliederversammlung am 16.12.1994 beschlossen, geändert lt. Beschluss der Mitgliederversammlungen vom 23.01.1998, 18.02.2000, 21.02.2003, 12.09.2008, 18.12.2009, 04.12.2015 sowie zuletzt vom 30.11.2018.