Nutzung der Sportanlagen weiterhin nur auf Anfrage und nach Abstimmung

Nachdem die bayerische Staatsregierung erste Lockerungen für den Amateursport beschlossen hat, haben hat der Vereinsvorstand im Rahmen seiner montäglichen Webkonferenz die Situation diskutiert.

Aus Sicht des Vorstands erlauben die nach wie vor geltenden Einschränkungen keine generelle Nutzung der Sportanlagen.

Es wurde daher beschlossen die Sportanlagen nicht generell für den Trainingsbetrieb zu öffnen, sondern dies nur auf Anfrage und nach Abstimmung (insbesondere Hygienekonzept) zu erlauben.

Grundsätzlich wird aber für alle Abteilungen die Möglichkeit gesehen auf dem Gelände in Kleingruppe Sport auszuüben, wenn dies kontaktlos mit mind. 1,5 m Abstand in Gruppen bis maximal 5 Personen möglich ist.

Grober Anhaltspunkt bzgl. Abstand zweier Gruppen: pro Halbfeld eines Fußballplatzes sind zwei Kleingruppen erlaubt. Die sanitären Einrichtungen bleiben vorerst geschlossen.

Das Sportheim darf nach wie vor nicht genutzt werden.

Wir halten Euch weiter auf dem Laufenden und informieren Euch sobald es Neuigkeiten gibt. Zudem werden die Abteilungsleiter von den jeweiligen Verbänden sportartspezifisch informiert. „

Ihre / Eure Vorstandschaft
Peter Neumayer (1. Vorsitzender), Holger Gropp (Geschäftsführer),
Stephen Seifert (stv. Vorsitzender), Günter Rehberger (stv. Vorsitzender)
Johannes Austel (Schriftführer), Andreas Sinning (Leiter Finanzen)

Weitere Infos: BFV – Eingeschränktes Fußballtraining ab sofort wieder erlaubt 

Bildnachweis: Sandro Schuh | Lizensiert via Unsplash

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